Der MBI-Sprecher legte als Bürger Einspruch im Rahmen der Offenlage des heiklen B-Plans Tilsiter Str./Oppspring ein, da er als Ratsherr und Mitglied des Planungsausschusses im Verfahren die Belange des Allgemeinwohls in wesentlichen Punkten als nicht ausreichend und angemessen berücksichtigt erachtete. Die Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten waren oberflächlich, z.T. lächerlich. Der B-Plan sollte nur noch durchgewunken werden, was auch geschah. Ob das vor dem OVG Bestand hat, wird sich zeigen!
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